Garantiebedingungen
B2B Garantiebedingungen Kenter GmbH / PrimePartner Netzwerk
Die von PrimePartner / Kenter vertriebenen Produkte sind
ausschließlich Markenprodukte von Qualität. Wir haben den Anspruch, gute
Produkte zu fairen Preisen zu vertreiben. Um unseren Qualitätsanspruch zu untermauern, haben wir bei einigen
Produkten die freiwillige Garantieleistung erheblich erweitert. Mit
unserer Garantieregelung wollen wir als fairer Partner unserer Kunden verstanden
werden.
1. Alle Produkte des PrimePartner Netzwerks entsprechen
der CE Normierung. In vielen Fällen wird sogar nach den
höchstmöglichen CE Normen zertifiziert.
2. Auf alle Neumaschinen gewähren wir
eine über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantieleistung von generell bis
zu 2 Jahren oder maximal 1000 Betriebsstunden (je nachdem was
zuerst erreicht wird), auch für schweren gewerblichen Gebrauch. Die
berechtigte Gewährleistung beinhaltet eine kostenlose Instandsetzung, Ersatzteile,
Fahrtkosten und Arbeitszeit. Ausgeschlossen davon sind Verschleißteile wie z.B. Sauggummis,
Saugmotore, Batterien etc.
2a: Batterien werden nach der Herstellergewährleistung abgewickelt. In der Regel gibt der
Hersteller eine garantierte Zyklenzahl an. Die Abrechung der Batteriegewährleistung erfolgt nach der Pro-Rata
Regelung (siehe Punkt 5i)
3. Unseren LC5 Kunden bieten wir über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, folgende Garantieregelung an:
a. 60 Monate pro Rata auf Tanks und Rahmen.
Die Verwendung von chlor- und säurehaltigen Reinigern, beziehungsweise in stark chlor oder salzhaltiger Umgebungsluft gehört nicht zum üblichen Gebrauch.
Daraus resultierende Schäden sind von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Für chlorhaltige Umgebungen ist der Einsatz der spezieller Versionen in Edelstahl oder Zamak vorgesehen, bei diesen bleibt die 1 Jährige Gewährleistung auch unter diesen Umständen bestehen. Informieren Sie sich bei unseren Fachberatern!
b. 36 Monate pro Rata auf Batterien, Elektronikkarten, Antriebs- und Bürstmotoren und Bürstgetriebe.
LC5 ist unser kostenloses Programm die Maschinenausfallraten und in Konsequenz die Lebenszykluskosten nachhaltig und nachprüfbar zu senken. Sie sind LC5 Kunde, sobald Sie unsere LC5 Vereinbarung unterschrieben und die darin beschriebenen Elemente in Ihrem QM Audit verankert haben, und bei Bedarf über die ISO oder uns auditieren lassen.
4. Auf Gebrauchtmaschinen gewähren wir 6 Monate Garantie. Aufpreis pflichtige
Garantieverlängerungspakete zur Verlängerung der Garantiezeit auf 12 oder
18 Monate sind erhältlich. Fragen Sie in unserem Gebrauchtmaschinenzentrum nach.
5. Allgemeine
Bedingungen für die Gewährleistung/Garantie
a. Ausgenommen von der Gewährleistung / Garantie sind
Schäden die durch Unfall, unsachgemäßen Transport, Fehlbedienung und mangelnde Pflege entstanden sind. Bitte
informieren sie sich über unser LC5 Programm, um diese Fälle in der Praxis zu vermeiden.
b. Defekte an den
Maschinen müssen zur Vermeidung von Folgeschäden sofort behoben werden.
c. Reparaturen dürfen nur von
autorisierten Fachwerkstätten vorgenommen werden. Autorisiert sind: Kenter und alle Betriebe des PrimePartner
Netzwerks.
d. Die Gewährleistung/Garantie gilt nur, solange
Originalersatzteile eingebaut werden. Kenter und das PrimePartner Netzwerk garantieren
die Verwendung von Original Ersatzteilen.
e. Batterien müssen von Kenter
oder einer autorisierten Fachwerkstatt (PrimePartner) montiert werden, um
sicherzustellen, dass passende Batterien sachgerecht in die Tank-
Rahmenkonstruktion eingebaut werden. Ladegeräte müssen autorisiert sein, bei Zwischenladungen erlischt die
Garantie.
f. Die Maschinen werden 1x im Jahr von einem
autorisierten Betrieb gewartet. Das PrimePartner Netzwerk bietet jährliche technische
Wartungen zu Sonderpreisen an. Die Wartung gewährleistet, dass Ihre Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Im Zuge
der Wartung können auch alle gesetzlichen Überprüfungen der Geräte durchgeführt werden. Auch für diese Prüfungen
bieten wir faire Preise an.
g. Hochdruckreiniger dürfen bei der Maschinenreinigung nur zur Reinigung
der Tanks verwendet werden.
h. Der Betrieb und die Wartung der Maschinen müssen der
Betriebsanleitung entsprechen.
i. Erklärung der pro-Rata-Regelung: Die pro-Rata-Regelung stellt
eine faire Abwicklung von Garantiefällen in den Vordergrund, bei der die genutzte Zeit berücksichtigt wird. In den
ersten 12 Monaten wird grundsätzlich voll abgerechnet, defekte Teile werden vollständig kostenlos ersetzt. In der
Folgezeit (verbleibende 12 Monate) wird pro Rata, also abzüglich der Nutzungsdauer,
abgerechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Batterien, bei diesen wird bereits ab dem
Kaufdatum pro Rata abgerechnet.
j. Der Garantieanspruch beginnt mit dem Kaufdatum.